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Realteilung GbR,Übertragung,§ 6 Abs. 5 EStG

An der X GbR sind A (50 %) und mit weiteren 50 % die ungeteilte Erbengemeinschaft B (mit B1 und B2) beteiligt. Die Gesellschaft betreibt zwei unabhängige PV-Anlagen und vermietet eine Immobilie zu Wohnzwecken (gewerblich, ein ehemaliges Verwaltungsgebäude dieser Gesellschaft, daher Betriebsvermögen), auf der sich eine weitere kleine PV-Anlage befindet. Die GbR soll „geteilt“ werden in zwei GbRs: A möchte eine der großen PV-Anlagen sowie die Immobilie mit der kleinen PV-Anlage übernehmen. Die Erbengemeinschaft soll die verbliebene PV-Anlage übernehmen. Die Werte entsprechen sich ungefähr, wobei es Bewertungsspielräume insbesondere bei der Immobilie gibt. Für die großen PV-Anlagen wurden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen gebildet. Die PV-Anlagen sind noch teilweise fremdfinanziert, und die Gesellschaft hat noch selbst Darlehen/Ausleihungen an andere Gesellschaften gegeben, die teilweise nicht mehr werthaltig sein könnten. Fragen: Wie kann dies steuerneutral gestaltet werden, z.B. mit einer Realteilung oder der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern? Welche Behaltefristen sind ggf. zu beachten?
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