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Rücklage für Ersatzbeschaffung,§ 6 EStG

Ein wirtschaftlich tätiger Verein hat auf fremdem Grund und Boden in den 70er-Jahren ein Gebäude (EG + OG) errichtet, welches für den Betrieb eines Campingplatzes genutzt wird. Im Jahr 2021 ist im Obergeschoss ein Brand ausgebrochen und hat den ersten Stock unbewohnbar gemacht. Es ist geplant, im Jahr 2023 den ersten Stock abzureißen und durch einen Holzbau zu ersetzen. Gegebenenfalls ist auch die Erweiterung um ein zweites Obergeschoss möglich. Vor dem Brand wurde der erste Stock vom Verwalter des Campingplatzes zu Wohnzwecken genutzt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen die Räumlichkeiten als Büro des Vereins sowie für die Vermietung an Feriengäste genutzt werden. Für uns stellt sich nun die Frage, ob die von der Versicherung geleistete Entschädigung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung zugeführt werden kann. 
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