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§ 15 EStG,gewerblich entprägte PersG,Infektion

Meine Mandantin ist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. Einziger Komplementär ist die GmbH. Die vier Kommanditisten sind mit der Geschäftsführung beauftragt. Mithin handelt es sich um eine gewerblich entprägte Personengesellschaft. Eine Betriebsprüfung ist angemeldet für die Jahre 2018 bis 2020. Ich habe das Mandat übernommen. Im Anlagespiegel meines Vorgängers wird ein Wirtschaftsgut unter dem Posten „Betriebsvorrichtung“ geführt. Ein Entgelt wird hierfür nicht gezahlt. Führt eine reine unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Betriebsvorrichtung zur gewerblichen Infektion? Gilt bis 2020 auch für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft analog das Ausschließlichkeitsprinzip des § 9 Satz 2 GewStG?
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