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§ 15 EStG,Ergänzungsbilanzen bei Gesellschafterwechsel,Fortführung von Ergänzungsbilanzen bei Anwachsung

Mandant C hat zum 01.01.2021 den Anteil des A bzgl. der A und B Ärzte GbR erworben. Das Aufgeld für den Firmenwert beträgt 1 Mio. €. Dieser wurde in einer Ergänzungsbilanz erfasst und sollte über sechs Jahre abgeschrieben werden. Zum 01.09.2022 scheidet der B gegen Abfindung aus der C und B GbR wegen Krankheit aus. Der C führt die Praxis als Einzelunternehmen fort. Frage: Wie wird die Ergänzungsbilanz bei der Anwachsung behandelt? Wird dieser „Firmenwert an Einlage“ über Kapital in das Einzelunternehmen eingebucht?
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