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Einkommensteuer,Forderungsausfall,Wertlosigkeit der Beteiligung

Privatmann N hat im Privatvermögen zwei Sachverhalte: 1. Der Privatmann N hat im Jahr 2000 Herrn X ein Darlehen i.H.v. 300.000 € gegeben. X kann das Geld inklusive der Zinsen nicht bezahlen. N erhält sein Darlehen und die Zinsen nie zurück. Geld ist nie geflossen, auch wenn Zinsen vereinbart waren. Allerdings bestand seit 2009 als Sicherheit eine Grundschuld auf einer Wohnung des X i.H.v. 170.000 €. Der Wert der Wohnung beträgt ebenfalls 170.000 €, und die Wohnung wird durch Aufrechnung an N übertragen. Es sind somit 130.000 € Darlehensforderung ausgefallen. 2. Der Privatmann N ist an der B-AG in Höhe von 50.000 € beteiligt, Beteiligungsumfang > 1 %, Erwerb der Beteiligung im Jahre 1997. Zuordnung der Beteiligung zum Privatvermögen. Die B-AG geht im Jahre 2004 in die Insolvenz und im Jahr 2020 erhält N zum Ende des Verfahrens 0 €. Fragen: Wie können der Ausfall der Darlehensforderung und der Ausfall der Beteiligung steuerlich berücksichtigt werden? In welchem Jahr würde ggf. die Berücksichtigung erfolgen? Anmerkung: – Alle Personen und Vorgänge beziehen sich auf Deutschland.
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