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unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG,unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen,Buchwertverknüpfung

Unser Mandant ist 100%iger Gesellschafter einer inländischen GmbH. Zudem besitzt er ein Grundstück, welches er zu betrieblichen Zwecken entgeltlich an die GmbH überlässt. Das Grundstück ist für die GmbH ohne Zweifel wesentlich. Es liegt also eine Betriebsaufspaltung vor. Nun möchte unser Mandant 75 % seiner Anteile an der GmbH sowie 75 % des Grundstücks unentgeltlich auf seine Ehefrau (25 %), seine Tochter (25 %) und seinen Sohn (25 %) übertragen. Er wird nach der Übertragung nur noch im Besitz von 25 % des Grundstücks (gehalten von der GbR) sowie 25 % der GmbH-Anteile sein. Zwischen allen oben genannten Personen besteht kein Interessenkonflikt. Es stellt sich für uns die Frage, ob die Übertragung ertragsteuerlich neutral erfolgen kann. Unseres Erachtens sollte dies nach § 6 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 6 Abs. 5 S. 2 und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG möglich sein. Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung liegen auch nach der Übertragung vor. Teilen Sie diese Auffassung?
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