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Treuhandverhältnis,steuerlich anzuerkennen,Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Unsere Mandantin B (natürliche Person) ist Geschäftsführerin (§ 19 EStG) einer Einzelhandels-GmbH & Co. KG. Außerdem ist sie bei der GmbH & Co. KG Kommanditistin und mit 1 % beteiligt. Die GmbH & Co. KG wird nicht durch mich betreut, mir ist unbekannt, wie der folgende Sachverhalt dort beurteilt wurde. Das werde ich erst im Nachgang zu Ihrem Gutachten erfragen. An der GmbH & Co. KG ist u.a. A mit 10 % als Kommanditistin beteiligt und überträgt im Rahmen des Treuhandverhältnisses auf B den halben Kommanditanteil (A = Treugeber, B = Treuhänder). Dieser Sachverhalt war bisher bei mir völlig unbekannt. Meine Mandantin B hat nun im Jahr 2020 eine Vergütung von 12.000 € für die Tätigkeit erhalten. Die vereinbarten 1.000 € p.a. wurden nicht bezahlt. 1. Ist diese Vergütung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für B zu erfassen oder 2. handelt es sich um Sonderbetriebseinnahmen, die auf Ebene der GmbH & Co. KG in evtl. Sonderbilanzen zu erfassen sind und gesondert und einheitlich festgestellt werden? 3. Falls 1. zutrifft, welche Einkunftsart liegt vor?
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