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Errichten einer Photovoltaikanlage,Entstehen einer Betriebsaufspaltung

Meine Mandanten Herr G und Frau F (Ehegatten) besitzen ein Einfamilienhaus als Bruchteilsgemeinschaft mit einer Beteiligung von je 50 %. Die Ehegatten möchten nun eine Photovoltaikanlage auf das Dach bauen. Es handelt sich um eine Photovoltaikanlage 24,455 kWp mit Energiespeicher. Des Weiteren soll eine Wallbox easy connect 22 kW als Wandgerät für die Aufladung eines Firmenwagens vom Ehemann (Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einer Mehrheitsbeteiligung) und für den Wagen von der Ehefrau installiert werden. Des Weiteren soll eine Wärmepumpe Biblock gekauft werden. Frage: Wer sollte die Photovoltaikanlage kaufen, um eine gewerbliche Infizierung des Einfamilienhauses zu vermeiden? Die Ehegatten als neu gegründete GbR? Die Ehefrau? Der Ehemann? Gibt es steuerliche Probleme hinsichtlich der Wallbox, welche zur Aufladung eines Firmenfahrzeugs des Ehemanns genutzt wird, welcher zu mehr als 50 % an einer GmbH beteiligt ist (Betriebsaufspaltung)? Wer sollte die Wärmepumpe kaufen? Gibt es hier steuerliche Risiken, die zu beachten sind?
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