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§ 15 EStG,Teilwertabschreibung einer Forderung zwischen verbundenen Unternehmen,Entnahmen bei Personengesellschaften

Die A-GmbH & Co. KG hat mit X und Y zwei Gesellschafter/Kommanditisten. Zudem gab es mit der B GmbH & Co. KG eine Schwesterpersonengesellschaft, da auch hier A und B die Kommanditisten waren (eine GmbH mit 0-%-Anteil war bei beiden Gesellschaften Komplementär). Die B-KG hatte für die A-KG bestimmte Aufträge ausgeführt. Irgendwann musste die A-KG der B-KG auch mal finanziell aushelfen, z.B. die Lohnkosten übernehmen, da es der B-KG nicht mehr so gut ging. Die angefallenen Beträge wurden über ein Verrechnungskonto gebucht. Zum 31.12.2019 betrug das Verrechnungskonto 50 T€ (Forderungen der A-KG). Die B-KG wurde aber gegen Ende des Jahres 2019 aufgegeben, da sich der Betrieb nicht mehr lohnte. Der Betrieb wurde liquidiert. Die A-KG hat daraufhin die Forderung gegen die B-KG wertberichtigt. Das Finanzamt hingegen möchte die Wertberichtigung mit Verweis auf BFH vom 19.07.1984 (IV R 207/83) und FG München vom 17.06.2013 (5 K 2877/10) nicht anerkennen. Frage: Ist eine aufwandsmäßige Wertberichtigung hier möglich?
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