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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,PV-Anlage

Unter der Voraussetzung, dass alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann für PH-Anlagen ein Antrag auf Liebhaberei gestellt werden, wenn die installierte Leistung weniger als 10 kWp beträgt. Die übliche Leistungsreduzierung auf 70 % der installierten Leistung bleibt bei dieser Betrachtung außen vor. Von verschiedenen Versorgern gibt es die Rückmeldung, dass installierte Leistungen von bis zu 10,99 kWp unbeachtlich seien, da es sich um Werte im „Dezimalbereich“ handelt, die keine Rolle spielen dürften. Ich kann dieser Auffassung nicht folgen, da das BMF die Leistungsgrenze mit 10 kWp festlegt. Alles, was darüber hinausgeht, erfüllt meiner Meinung nach nicht mehr die Voraussetzungen. Ich rate mithin dazu, die installierte Leistung entsprechend zu reduzieren, wenn die Erleichterungsregel beansprucht werden soll. Wie sieht hier Ihre Einschätzung des Sachverhalts aus?
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