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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung

Folgender Sachverhalt: A und B waren verheiratet. Aus der Ehe gingen die Kinder C und D hervor. A ist verstorben. B ist als Alleinerbin eingesetzt. C und D waren im Testament nicht berücksichtigt, haben aber ihre Pflichtteile geltend gemacht. Im Nachlass befand sich auch die A-GmbH, an der der verstorbene A 100 % der Anteile gehalten hat. An diese GmbH wurde eine Gebäudeteil durch die Ehefrau B vermietet. Durch die testamentarische Einsetzung der B als Alleinerbin erbt sie auch die Anteile an der A-GmbH. Nach unserer Einschätzung ergibt sich aus dieser Konstellation (B vermietet an die A-GmbH und hält selbst 100 % der Anteile der GmbH) eine Betriebsaufspaltung mit der Folge, dass sowohl der vermietete Gebäudeteil als auch die Anteile an der A-GmbH notwendiges Betriebsvermögen im Vermietungseinzelunternehmen der B werden. Nun ergibt sich folgendes Problem: Der Pflichtteilsanspruch der C sollte durch Übertragung des an die GmbH vermieteten Gebäudeteils von B auf C abgegolten werden. Hierdurch kommt es unserer Ansicht nach zur Beendigung des Betriebsaufspaltung und der zwangsweisen Aufdeckung der stillen Reserven im Besitzunternehmen, was insbesondere bei den GmbH-Anteilen problematisch wäre, da diese mit den AK (25.000 €) in das BV eingelegt und mit dem gemeinen Wert wieder entnommen werden müssten. Fragestellung: Gibt es noch eine Möglichkeit, die BAS von Beginn an zu vermeiden? Oder gibt es eine Möglichkeit, sofern die BAS bereits entstanden ist, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden? 
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