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Investitionsabzugsbeträge,Übertragung auf andere Investition,Auflösung Investitionsabzugsbeträge vorhanden

Fall: Der Mandant, Kieswerk GmbH, hat mich im Jahr 2019 bei Abschlusserstellung beauftragt, einen IAB einzustellen, u. zw. für eine Planierraupe im Wert von netto 154.000 € = IAB 61.600 €. Ein Angebot wurde mir vorgelegt, nach welchem ich die Berechnung vorgenommen habe. So weit, so gut. Jetzt erklärt mir der Gesellschafter, dass jetzt ein Radlader im Wert von netto 65.000 € und ein gebr. Lkw im Wert von netto 38.500 € angeschafft würden. Er wolle mich nur vorher informieren, damit ich bei Erstellung des Abschlusses 2021 Bescheid wüsste. Auf mein Erstaunen erklärte mir der Gesellschafter, dass ich ihm seinerzeit erklärt habe, man müsse nicht unbedingt das WG erwerben, für das der IAB seinerzeit gebildet wurde, sondern könne jedes andere WG dafür anschaffen. Ich bin mir sicher, eine solche Äußerung niemals getätigt zu haben. Der Mandant bleibt dabei, dass diese Aussage von mir so erfolgt ist, weil ja niemals die Absicht bestand, eine Planierraupe anzuschaffen, da die, die jetzt im BV ist, ja noch hervorragend funktioniert! Frage: Kann tatsächlich ein anderes WG angeschafft werden als das, für das ursprünglich der IAB gebildet wurde? Die Differenz zu dem seinerzeit gebildeten IAB und dem jetzt bei Erwerb der WG in Höhe von ca. 20.000 € muss doch dann im Jahr 2019 rückgängig gemacht werden?
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