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Pflanzen von Dauerkulturen als GWG,Investitionsabzugsbetrag bei Pflanzen,Einsatz in inländischer Betriebsstätte

Unser Mandant investiert in Hanfpflanzen. Hierbei erwirbt er ein sogenanntes „Pflanzenpaket“, d.h., er erwirbt hier eine Pflanze für zehn Jahre für insgesamt 1,5 T€. Dieses Pflanzenpaket beinhaltet immer wieder eine neue Aufzuchtsernte, Bewässerung etc. Der Anbau erfolgt in Portugal. Unserem Mandaten stehen die Erträge aus der Vermarktung abzüglich einbehaltener Vertriebsprovisionen zu. Frage: Stellt die Pflanze ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar und kann daher ein Investitionsabzugsbetrag für die Pflanzen in Anspruch genommen werden, oder ist auch eine Behandlung als GWG denkbar?
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