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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsverpachtung

Ein Sanitätsbetrieb möchte eigentlich seinen Betrieb an den einzigen Sohn des Inhabers übertragen. Die Eltern müssen aus dem Betrieb noch mitversorgt werden, weil die Renten der Eltern nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Der Sohn hat jedoch noch eine Finanzierung des Eigenheims und kann den Betrieb nicht käuflich erwerben. Er wäre bereit und in der Lage, die Mobilen (Inventur ohne Grundstück mit Büro und Werkhalle sowie Ausstellung) käuflich zu erwerben und das im Eigentum des Vaters (jetziger Inhaber) befindliche Grundstück gegen monatliche Pacht zu nutzen. Unsere Frage ist, ob das FA eine Entstrickung der stillen Reserven im Grundvermögen annehmen kann (Betriebsaufgabe?) oder ob trotz Verkaufs der Mobilen eine Betriebsverpachtung im Ganzen i.S. von § 16 Abs. 3b EStG vorliegt, so dass eine Entstrickung erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabeerklärung erfolgt. Muss vorsorglich eine Pacht auch für den Kundenstamm etc. vereinbart werden neben der Pacht für das Betriebsgrundstück?
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