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Darlehensforderungen und Verbindlichkeiten im Betriebsvermögen,§ 32d EStG,Abgrenzung von Kapitalerträgen gewerblich/vermögensverwaltend

Mein Mandant ist Kommanditist einer KG. In der KG ist eine 100%ige-Beteiligung an einer GmbH enthalten. Die KG erhält ein Bankdarlehen in Höhe von 2,5 Mio. € und leitet 1,5 Mio. € an die GmbH weiter. Können die Schuldzinsen bei der KG in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und kann in diesem Zusammenhang vom Wahlrecht gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Gebrauch gemacht werden?
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