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Abschreibung,Straße

Streitig ist die Frage, wie lange eine Straßen-/Wege-/Hofbefestigung abzuschreiben ist. Es handelt sich um eine Freifläche auf einem Privatgrundstück (§ 21 EStG), welches einer dort in einer Halle eingemieteten Spedition als Verkehrsfläche für die an- und abfahrenden Lkws und als Abstellfläche zur Verfügung steht. Die Fläche ist teilweise asphaltiert, teilweise „mineralisch geschottert, überfahrbar, ohne Entwässerung“. Unterhalb der Wegedecke liegen Restfundamente abgebrochener Gebäude. In der allgemeinen AfA-Tabelle wird von 19 bzw. neun Jahren ausgegangen. Eine Packlage liegt m. E. nicht vor. Der Prüfer hat dem auch nicht widersprochen. In der AfA-Tabelle „Hafenbetriebe“ werden 15 Jahre angegeben. Der Betriebsprüfer möchte mindestens 30 Jahre, eher 40 Jahre ansetzen und verweist dazu auf Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil es sonst nichts anderes gäbe. Von welcher Nutzungsdauer ist steuerlich auszugehen? Gibt es dazu Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit?
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