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Unentgeltliche Übertragung,Einnahmenüberschussrechnung und Notwendigkeit Übergangsbilanz,Zurechnung Forderungen und Verbindlichkeiten

Der Betrieb einer GbR (X-GbR) geht unentgeltlich auf den Betrieb einer anderen GbR (Y-GbR) über. Es liegt ein Fall des § 6 Abs. 3 EStG vor. Wem sind Ausgaben bzw. Einnahmen, die vor Betriebsbeendigung entstanden sind, jedoch nach Betriebsbeendigung gezahlt werden, ertragsteuerlich zuzuordnen (nicht umsatzsteuerlich), bzw. werden diese in der Gewinnermittlung (EÜR) des neuen Betriebsinhabers berücksichtigt? Beispielsweise wurde Umsatzsteuer 2018 im Jahr 2020 an das Finanzamt entrichtet (Betriebsbeendigung am 1.3.2019). Kommt es darauf an, wer diese gezahlt hat?
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