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Betriebsaufspaltung,Photovoltaikanlage,Dachfläche

A betreibt ein Photovoltaik-Einzelunternehmen. Das Grundstück, auf dessen Dach die Anlage installiert ist, möchte er an seine Immobilien-GmbH verkaufen. Die Immobilien-GmbH soll sodann die Dachfläche an das Photovoltaik-Unternehmen vermieten. Entsteht hierbei eine Betriebsaufspaltung?
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