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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Ruhen des Betriebs

Die Mandantin hatte ein Gewerbe, welches sie genau ein Jahr wegen Elternzeit unterbrochen hatte. Was passiert mit dem Betriebsvermögen bei einer Auszeit von einem Jahr? Besteht die Möglichkeit, es ruhen zu lassen? Es war ein Pkw im Betriebsvermögen. Muss dieser entnommen werden mit Umsatzsteuer und kann jetzt nur noch ohne Umsatzsteuer eingelegt werden? Gibt es eine Möglichkeit, diesen neutral weiterzuführen?
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