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§ 15 EStG,Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

Unsere Mandantin betreibt eine GmbH (Allein Gesellschafter-GF). Die GmbH pachtet Teile des Betriebsvermögens bei der Mandantin. Die Betriebsaufspaltung wird seit Jahrzehnten geführt. Die Verpachtung des Betriebsvermögens wird nun eingestellt. Allerdings hat die GmbH ihren Sitz und damit auch die Geschäftsführung im „Privathaus“ der Mandantin. Hierfür wird allerdings kein Entgelt gezahlt. Frage: Wird die Betriebsaufspaltung aufgelöst, wenn die Pachtverträge enden, aber der Sitz weiterhin im Haus der Mandantin bestehen bleibt?
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