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§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG,Umlaufvermögen bei Einnahmenüberschussrechnung,§ 11 EStG

Fall: Kfz-Händler (Kauf und Verkauf von Pkws). Der Händler ist ein Einnahmenüberschussrechner. Führt der Erwerb von Pkws in einem Jahr in voller Höhe zu einem Verlust, wenn der Verkauf im Folgejahr erfolgt und damit der Veräußerungserlös erst im Folgejahr vereinnahmt wird? Das würde bedeuten, dass im ersten Jahr sehr hohe Verluste entstehen können, während im Folgejahr hohe Gewinne entstehen. Das würde bedeuten, dass durch den Kfz-Handel ein ähnliches Modell wie das Goldfinger-Modell möglich ist: Kauf von Pkws, um den Gewinn in den anderen Einkunftsarten zu drücken und somit die Steuerquote zu minimieren, während im Folgejahr zwar der Gewinn voll zu versteuern ist, aber die Steuerquote nicht erhöht wird, da evtl. sowieso die höchste Steuerquote zur Anwendung kommen würde (auch ohne den Veräußerungsgewinn).
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