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Corona-Soforthilfe,Rückstellung,HGB

Meine Mandantin ist Bilanziererin und hat im Jahr 2020 Coronahilfe und Überbrückungshilfe 2 erhalten. Laut unserer Berechnung wissen wir bereits, dass sie davon rund 4.000 € zurückzahlen wird. Ein Bescheid dazu ist noch nicht ergangen. Kann ich beim Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung bzw. Verbindlichkeit in Höhe der geplanten Rückzahlung einbuchen? Gilt dies für beide erhaltene Hilfen?
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