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Betriebsaufspaltung,Beendigung

Mein Mandant D hat sowohl eine Holding-GmbH als auch eine Betriebs-GmbH. Er hält jeweils 100 % an diesen GmbH-Anteilen. Die 100-%-Beteiligung an der Betriebs-GmbH sind im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in einem Einzelunternehmen von D. Meine Frage dazu: Mein Mandant möchte die Anteile der Betriebs-GmbH in die Holding-GmbH einbringen. Löst diese Einbringung der GmbH-Anteile und die damit verbundene Auflösung der Betriebsaufspaltung eine Versteuerung der stillen Reserven aus? Oder kann dies steuerneutral geschehen, da die GmbH-Anteile ja weiterhin „steuerverhaftet“ sind?
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