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NFTs,Umsatzsteuer NFTs,gewerblicher Handel NFTs

Ein Mandant handelt mit NFTs. Dabei handelt es sich um digitale Bilder, die nicht kopierbar sind und von denen es nur eine begrenzte Stückzahl gibt. Diese werden als Blockchain-Handel über einen Onlinemarktplatz, von dem der Sitz nicht bekannt ist, ge- und verkauft. Der Verkauf erfolgt an anonyme Kunden weltweit. Auf dem Onlinemarktplatz tritt jeder nur als ID auf, ohne dass man persönliche Daten (wie z.B. den Standort) des Kunden bzw. Verkäufers hat. Von dem Onlinemarktplatz werden Transaktionsgebühren erhoben. Die Transaktionen werden in Kryptowährungen abgerechnet. Der Mandant erzielt so Einnahmen von mehreren Tausend Euro, die auch ausgezahlt wurden. Wie wird dieser Handel einkommensteuerlich behandelt? Handelt es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb? Wie wird der Handel umsatzsteuerlich behandelt?
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