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§ 17 EStG,H 17 Abs. 7 EStH,R 16 Abs. 11 EStR,H 16 EStR,Veräußerung gegen Festpreis und Leibrente

Ein Mandant von uns möchte seine Beteiligungen an zwei GmbHs (Anteil jeweils 100 %) an einen Erwerber veräußern. Es handelt sich bei den Gesellschaften um eine Besitzgesellschaft (GmbH-1) sowie eine als Gaststätte operativ tätige Betriebsgesellschaft (GmbH-2). Der Vertragsentwurf sieht eine Einmalzahlung von 250 T€ sowie eine lebenslange Rente von 10 T€ mtl. vor. Zudem soll der Veräußerer ein lebenslanges Wohnrecht für eine Wohnung in Italien erhalten. Der Veräußerer möchte ca. zwei Monate nach Abschluss des Kaufvertrags in Deutschland seinen Wohnsitz aufgeben und in Italien die Wohnung beziehen. Für uns stellen sich bzgl. der steuerlichen Beurteilung folgende Fragen: a) Ist die fixe Zahlung von 250 T€ für die Ausübung zum Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung (R 17 (7) EStR) schädlich? Entsprechend unserer bisherigen Recherche wären beide Entgelte gesondert zu beurteilen, so dass der fixe Kaufpreis sofort und die Rentenzahlung/Wohnrecht zum Zeitpunkt des Zuflusses besteuert werden könnten?! b) Falls a) zutreffend ist, stellt sich für uns die Frage, wie die Besteuerung der „laufenden“ Rentenzahlungen in Deutschland erfolgt, da der Veräußerer ja keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Würde hier § 49 (1) Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG ins Spiel kommen, da der auf die Betriebsimmobilie entfallende Kaufpreis den Löwenanteil des Gesamtkaufpreises darstellt?
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