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§ 16 EStG,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,Abweichende Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Ich bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Mandant A ist mit 10 % an einer grundbesitzenden GbR beteiligt. Die GbR hält ein Hotelgrundstück und verpachtet dieses. Pächter und Betreiber des Hotels ist Mandant A, die Beteiligung an der GbR ist BV. Mandant A erzielt aus der GbR-Beteiligung gewerbliche Einkünfte, alle anderen Gesellschafter Einkünfte aus V+V (Zebragesellschaft). Mandant A stellt den Pachtbetrieb ein und verkauft das bewegliche Anlagevermögen. Folgende Fragen stellen sich: 1. Wird mit der Aufgabe/demVerkauf des Pachtbetriebs die Beteiligung an der GbR zwingend in das Privatvermögen übernommen mit Aufdeckung der stillen Reserven? Wenn ja – ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG möglich? 2. Ist der Vorgang im Rahmen der einheitlichen Feststellung der Einkünfte der GbR zu erfassen – mit Ermittlung des Aufgabegewinns und Feststellung als außerordentliche Einkünfte? 3. Könnte die Beteiligung erfolgsneutral in ein anderes Betriebsvermögen (auch Hotelbetrieb) des Mandanten A eingebracht werden?
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