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§ 4 (4a) EStG,Mitunternehmerschaft

Eine buchführungspflichtige GbR hat eine Gesellschafterin A mit 51 % Gewinnanteil und eine Gesellschafterin B mit 49 % Gewinnanteil. Die Gesamthand hat Schuldzinsen (nicht für Darlehen zur Finanzierung von AK/HK) von 30 T€. Die Gesellschafterin A hat ein Negativkapital eingebracht, die Gesellschafterin B hingegen nicht. Der Gesellschafterin A werden dadurch 6 % der Überentnahmen als nicht abziehbare Schuldzinsen außerhalb der Bilanz hinzugerechnet. Wir haben max. 15 T€ (51-%-Anteil) der Schuldzinsen aus der Gesamthand hinzugerechnet. Der Betriebsprüfer will die gesamten Schuldzinsen der Gesellschafterin A hinzurechnen, weil er der Ansicht ist, die Schuldzinsen der Gesamthand zeugen aus dem eingebrachten Negativkapital. Hat er mit dieser Aussage recht?
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