Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Handelsvertreter,§ 89b HGB

Mandant A ist eine bilanzierungspflichtige GmbH und im Großhandel tätig. Im Außendienst von A ist ein Handelsvertreter tätig (B). Laut einer Vereinbarung aus dem Jahr 2020 ist das Ausscheiden von B aus den Diensten der A zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2024 verbindlich geregelt. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Abfindungshöhe, wurden darin noch nicht geregelt. Fragen: Kann in den Bilanzen ab 31.12.2020 schon die zukünftige Abfindungszahlung durch Rückstellungen abgebildet werden, ggf. ratierlich? Oder wird der Aufwand tatsächlich nur 2024 berücksichtigt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen