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Sonderbetriebsvermögen,Infektion bei einer gewerblichen Tätigkeit eines Gesellschafters,vermögensverwaltende Personengesellschaft

Eine nicht gewerbliche Immobilien-GbR (Gesellschafter S und F) vermietet langfristig Wohnungen. Den Strom kauft sie über eine zweite PV-Anlagen-Firma (Einzelunternehmen) ein und leitet diesen an die Mieter weiter. Inhaber dieser Firma ist S. Die S kauft den Strom wiederum von einer PV-Anlagen-GbR (Gesellschafter S und A) ein. Zudem kauft sie den Strom von extern zu, z.B. von der EWE. Fragestellung: Besteht die Gefahr, dass die gewerbliche Tätigkeit der S im Rahmen der PV-Anlagen-Einzelfirma als Sonderbetriebsvermögen der Immobilien-GbR anzusehen ist und dadurch zumindest auf den Anteil der S eine gewerbliche Infizierung der Immobilien-GbR auslösen würde?
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