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Betriebsveräußerung,Betrieb im Aufbau

Unser Mandant hat im Jahr 2012 auf einem ca. 8.000 qm großem Grundstück mit der Errichtung eines Feriendorfs begonnen und dabei 17 Blockhütten auf diesem Grundstück erstellt. Das Feriendorf wurde im Jahr 2019 fertiggestellt, jedoch von unserem Mandanten nie in Betrieb genommen. Im Jahr 2020 hat unser Mandant die 17 Blockhütten parzelliert (es sind also 17 einzelne Grundstücke entstanden), sodass er die Hütten einzeln an Interessenten veräußern hätte können. Allerdings soll nun das gesamte Feriendorf an einen einzigen Investor veräußert werden. Handelt es sich bei dem Verkauf um eine begünstigte Betriebsveräußerung unseres Mandanten, für die er den ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen könnte? Der Mandant ist älter als 55 Jahre und hat den ermäßigten Steuersatz noch nie in Anspruch genommen. Der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG scheidet hier bereits aufgrund der Höhe des Veräußerungsgewinns aus.
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