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unbeschränkte Steuerpflicht,Verlustfeststellung

Wir haben eine Mandantin, die seit dem 1.1.2020 einen Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Habilitation in den USA absolviert, der über ein Stipendium finanziert ist. Das Stipendium ist nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, d.h., die Mandantin gibt momentan keine Steuererklärung in Deutschland ab. Nun hat sie in den USA per Videokonferenz an einer Weinausbildung teilgenommen und ein Gewerbe in Deutschland angemeldet, um Wein zu produzieren und zu vermarkten. In den Jahren 2020 und 2021 sind ihr darüber nur Betriebsausgaben für die Onlinegebühr entstanden. Im Jahr 2022 wird sie die ersten Einnahmen erzielen, ab Mitte 2022 wird sie auch wieder in Deutschland wohnen und als angestellte Medizinerin in Deutschland arbeiten. Kann sie in Deutschland eine ESt-Erklärung für 2020 und 2021 als unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben und können darin Betriebsausgaben vorab geltend gemacht werden? Sie hatte keine weiteren Einkünfte in den Jahren.
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