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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung

Sachverhalt: Ehegatten A und J möchten eine Immobilie erwerben und an ihre GmbH vermieten. 1. Alternative Die Immobilie wird ausschließlich von A erworben. Das Beteiligungsverhältnis in der GmbH: J 70 % und A 30 %. J ist alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden. Nur Beschlüsse über die Abänderung des Gesellschaftsvertrags oder die Auflösung der Gesellschaft sind mit einer 3/4-Mehrheit zu fassen. 2. Alternative A und J erwerben die Immobilie gemeinsam (50 %, 50 %). An der GmbH ist ausschließlich J (100 %) beteiligt. Besteht eine personelle Verflechtung?
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