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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

A und B sind jeweils zu 50 % an der Software Gesellschaft X-GmbH beteiligt. An die X-GmbH wird ein Bürogebäude vermietet. Dieses Bürogebäude besitzen A und die Ehefrau von B zu jeweils 50 % (AB-GbR) im Privatvermögen. Die Ehefrau von B hatte das Bürogebäude ursprünglich gekauft statt B selber, um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Nun sind einige Jahre vergangen und die Unternehmensstruktur hat sich etwas verändert. A und B sind jeweils zu 100 % Eigentümer ihrer Holding-Gesellschaften, die A-GmbH und die B-GmbH. Die A-GmbH besitzt 30 % an der X-GmbH, die B-GmbH besitzt 40 % an der X-GmbH, die restlichen 30 % an der X-GmbH gehören einem fremden Investor (Z-GmbH). Somit besitzen A und B mittelbar über ihre Holdinggesellschaften immer noch zusammen die Mehrheit der Anteile an der X-GmbH. Geschäftsführer der X-GmbH ist A. Es wird auch weiterhin das Bürogebäude von A und der Ehefrau des B an die X-GmbH vermietet. Frage: Wenn nun der B die Hälfte des Bürogebäudes von der Ehefrau geschenkt bekommt, entsteht dann eine Betriebsaufspaltung mit den entsprechenden negativen steuerlichen Konsequenzen?
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