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Durchführung eines Mietvertrags,§ 3c Abs. 2 Satz 6 EStG

Mandant X ist Alleingesellschafter einer GmbH. In seinem Besitz befindet sich eine Halle, welche an die GmbH vermietet wird. Es liegt hier eine Betriebsaufspaltung vor. Aktuell fließt die vereinbarte Miete nicht mehr tatsächlich, sondern wird lediglich bei der GmbH als Verbindlichkeit eingebucht bzw. analog in der Bilanz des Einzelunternehmens als Forderung erfasst. Kann dies auf Dauer zu einer Versagung der Kosten (AfA etc.) beim Einzelunternehmen führen? Kann die Miete ohne weiteres auf 0 € reduziert werden ohne weitere steuerliche Konsequenzen?
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