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Einfamilienhaus als wesentliche Betriebsgrundlage,sachliche Verflechtung

Alleinige Gesellschafterin/Geschäftsführerin einer GmbH verlegt Sitz der GmbH an ihre private Adresse, selbst genutztes Einfamilienhaus mit Ehemann, gemeinsame Eigentümer. Es ist kein Arbeitszimmer vorhanden. Kundenkontakte bei Kunden vor Ort, zuhause werden Bürotätigkeiten erledigt („Verwaltung“ wie Rechnungen schreiben, Angebote erstellen etc.). Handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung?
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