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Nutzung,Pkw

Wir haben derzeit eine Betriebsprüfung von einem Mandanten im Hause. Unser Mandant ist als Einzelunternehmer bilanzierungspflichtig. Wir haben ein Kfz im Betriebsvermögen, für das ein Fahrtenbuch geführt wird. Das Fahrtenbuch wurde vom Finanzamt nicht angezweifelt, jedoch wurden die Benzinkosten nicht auf ein getrenntes Konto gebucht. Bei Ermittlung der Kosten wurden pauschal 1/3 der gebuchten Benzinkosten diesem Fahrzeug zugeordnet. Das Finanzamt führt an, das bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode es zwingend notwendig ist, die Kosten für das Fahrzeug separat zu buchen. Dies wurde in der Buchhaltung nicht vorgenommen. Unser Mandant hat auf den Benzinbelegen jeweils das zugehörige Fahrzeug dokumentiert. Anhand dieser Belege und des Fahrtenbuchs haben wir nun die Benzinkosten im Einzelnen aufgelistet. Das Finanzamt akzeptiert diese Auflistung jedoch nicht. Hat das Finanzamt mit seiner Rechtsauffassung recht, bzw. was können wir tun, um die 1-%-Regelung zu umgehen? Ferner hat sich noch eine weitere Frage ergeben. Unser Mandant ist auf Messen, Turnieren etc. im Vertrieb unterwegs. Für Verkaufsgespräche etc. wurde ein Wohnwagen angeschafft. Wir kann ich den Nachweis der betrieblichen Nutzung nachweisen? Der Wohnwagen hat keinen eigenen Antrieb. Muss es ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch sein, oder reichen andere Aufzeichnungen?
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