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Betriebsaufspaltung,Gesellschafter

Eheleute A und B beabsichtigen, eine vermögensverwaltende GmbH (V-GmbH) zu gründen, Beteiligungsverhältnis zu je 50 %. Die V-GmbH soll wiederum als Alleingesellschafterin eine Immobilien GmbH (I-GmbH) gründen. Geschäftsführer der Gesellschaften soll jeweils der A sein. Die Gesellschaftsverträge sollen die einfache Mehrheit vorsehen. Die I-GmbH wird im Anschluss ein neu zu bauendes Objekt an die freiberufliche Praxis des A vermieten. Entstünde hierdurch eine umgekehrte Betriebsaufspaltung? Oder ist dieses zu verneinen, weil A nicht die I-GmbH beherrscht und dadurch keine personelle Verflechtung vorläge? Würde die I-GmbH für die Vermietungseinkünfte die erweiterte Grundstückskürzung i. S. v. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erhalten?
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