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Rechtsnachfolge Verpachtungsbetrieb,Einkünfteermittlung,§ 15 EStG

Folgender Sachverhalt: Ehemann EM verpachtet Werkstatt im Ganzen an den Sohn S. Die Einkünfte aus der Verpachtung wurden bei EM als gewerbliche Einkünfte erklärt. S erzielte als Einzelunternehmer ebenfalls gewerbliche Einkünfte aus seiner Kfz-Werkstatt. EM verstirbt, die Erben S und die Ehefrau EF erben jeweils zur Hälfte (gesetzliche Erbfolge). Es wird von den Erben keine Betriebsaufgabe erklärt. Wie ist mit der Immobilie im BV der Verpachtung zu verfahren? Wird die Verpachtung im Ganzen weiterhin durch die Erbengemeinschaft fortgeführt? Muss ich weiterhin zwei Gewinnermittlungen für die Erbengemeinschaft und die Einzelunternehmung des Sohns erstellen? Der Sohn hat die mit dem EM vereinbarte Miete weiterhin an die Erbengemeinschaft bezahlt. Wie ist die Miete zu behandeln?
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