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Photovoltaikanlage,Betriebsaufgabe Verpachtung,§ 16 Abs. 3b EStG

Ausgangssituation: Fremdvermietetes Gebäude mit Photovoltaikanlage, daher Einkünfte aus V+V und Gewerbebetrieb. Jetzt vermietet der Eigentümer die Anlage an den Mieter und der Mieter wird Betreiber der PV-Anlage. Dieser erhält die Einspeisevergütungen aus der Anlage. Im Mietvertrag wird die Miete für die Anlage gesondert aufgeführt. Kein Eigentümerwechsel Frage: hat der Eigentümer zukünftig nur Einkünfte aus V+V? Bei der Übertragung wird „Betriebsaufgabe“ erklärt?
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