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Verbindlichkeiten,Abzinsung,Anschaffungskosten

Wir betreuen eine GmbH in steuerlichen Angelegenheiten. Diese GmbH hat eine Kfz-Werkstatt erworben. Der Kaufpreis entfällt zu circa 20 %-Punkten auf erworbene Maschinen und Inventar, zu 80 % auf den Firmenwert. Der Kaufpreis ist in 100 Raten zu je 4.000 €, insgesamt also 400.000 € zu bezahlen. Die Raten sind nicht wertgesichert, aber vererblich. Sie sind also auf jeden Fall zu entrichten. Im ersten Zug würde dieser Kauf in der Bilanz der GmbH abgebildet als: Maschinen 80.000 € und Firmenwert 320.000 € an Verbindlichkeiten 400.000 €. Problem 1 Im Kaufvertrag ist keine Verzinsung vereinbart. Muss die Verbindlichkeit in Höhe von 400 T€ also abgezinst werden? ist zwingend der Satz von 5,5 %-Punkten anzuwenden? Die Verbindlichkeit wurde sich dann auf circa 60 % reduzieren und dann nur noch 240 T€ betragen. 160 T€ wären dann Gewinn, der im Jahr des Kaufs zu erfassen und zu versteuern wäre. Ist dies zutreffend? Problem 2 Muss im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen die Aktivseite ebenfalls angepasst werden? Müsste die Buchung unter Berücksichtigung des Zinses und der vereinbarten Kaufpreisraten also lauten: Maschinen 80.000 € und Firmenwert 160.000 € an Verbindlichkeiten 240.000 €? Der Zins von 5,5 %-Punkten würde also gleichermaßen auf Aktiv- und Passivseite wirken? Wäre diese Vorgehensweise überhaupt möglich? Wäre sie sogar zwingend erforderlich? Problem 3 Sofern Problem 2 sich nicht stellt, da es so nicht erfasst werden kann, könnte dann im Problemkreis 1 ein kleiner Zinssatz von 0,1 % beispielsweise vereinbart werden, um eine Abzinsung der Verbindlichkeit zu vermeiden?
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