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§ 17 Abs. 2a EStG,Einzahlungen in die Kapitalrücklage

Mein Mandant ist zu 10 % an einer GmbH beteiligt. Sein Anteil am Stammkapital beträgt 10.000 €. Nach Erwerb der GmbH-Anteile hat mein Mandant entsprechend seinem Anteil 700.000 € in die Kapitalrücklage der GmbH eingezahlt. Die GmbH wird jetzt verkauft. Mein Mandant erhält für seinen 10%igen Anteil hierfür 2.000.000 €. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG soll nun als Anschaffungskosten nicht nur der gezahlte Anteil am Stammkapital (10.000 €) berücksichtigt werden, sondern auch die Zahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 700.000 €. Ist es möglich, dass die Zahlung in eine Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigt werden kann?
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