Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 6b EStG,Reinvestitionsfristen,Erbfall

Unser Mandat A war zu 100 % Gesellschafter der A1-GmbH & Co. KG. In dieser hat er zwischen 06.2016 bis 12.2016 die in dieser Gesellschaft aktivierten Objekte verkauft und in Höhe des Veräußerungsgewinns eine §-6b-Rücklage gebildet. A war zudem 100%iger Gesellschafter der A2-GmbH & Co. KG. In dieser hat er im Dezember 2017 die in dieser Gesellschaft aktivierten Objekte verkauft und in Höhe des Veräußerungsgewinns ebenfalls eine §-6b-Rücklage gebildet. Im März 2018 ist A verstorben. Die Erben sind die Ehefrau (50 %) und die drei Kinder (jeweils 16,66 %). Die Erben haben im Jahr 2018 die B-GmbH & Co. KG gegründet und sind an dieser entsprechend ihren Erbanteilen Gesellschafter geworden. Im Jahr 2019 hat diese KG ein Grundstück erworben und begonnen, dieses zu bebauen. Die §-6b-Rücklagen sollen nun auf diese Gesellschaft und diesen Bau übertragen werden. Gibt es hier aufgrund des „Erbes“ steuerliche Besonderheiten? Greifen für den ersten Verkauf aus dem Jahr 2016 die verlängerten Fristen des § 6b EStG aufgrund § 52 Abs. 4 EStG infolge von Corona? Das heißt, der Bau muss erst im Jahr 2023 abgeschlossen sein?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen