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§ 4 Abs. 4a EStG,Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen

Uns stellt sich folgender Sachverhalt: BP 2016–2019 GmbH & Co. KG. Im VZ 2000 haben fünf Gesellschafter insgesamt 1 Mio. € Festkapital komplett aufgebraucht. Ende 2019 ist das Kommanditkapital komplett eingezahlt. Es wurden in der Gesamthand Verluste generiert. Greift trotzdem der § 4 (4a) EStG? Können bei einem Darlehen (kein AV), das vor 2000 aufgenommen wurde, über den § 4 (4a) EStG die Zinsen teilweise nicht abzugsfähig gekürzt werden, falls Überentnahmen getätigt wurden?
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