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GmbH & atypisch Still,Gewinnverteilung

Ein-Mann GmbH & atypisch Still (100-%-GmbH-Gesellschafter auch Geschäftsführer, eigene atypisch stille Gewinnbeteiligung 10 % vom handelsrechtlichen Gewinn vor Geschäftsführergehalt, mit Beteiligung an Verlusten und an den stillen Reserven). Bareinlage des atypisch stillen Gesellschafters 10.000 € bei einem Stammkapital von 25.000 € und einem angenommenen Unternehmenswert von 50.000 €. Der handelsrechtliche Gewinn der GmbH ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die jährliche Ergebnisbeteiligung übersteigt damit jedes Mal die Höhe der Einlage. Es ergeben sich auf die Einlage bezogen sehr hohe Renditen für den atypisch stillen Gesellschafter. Man könnte zur Auffassung gelangen, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich nicht (mehr) standhalten könnte und man die Gewinnbeteiligung begrenzen/deckeln müsste? Wie ist die Auffassung in der steuerrechtlichen Literatur und Rechtsprechung hierzu?
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