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Schadenersatz,Umsatzsteuer,Betriebseinnahme

Aufgrund der nicht fristgerechten Anzeige der Zuordnung zum Unternehmensvermögen wurde einem Mandanten die Vorsteuererstattung aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage verwehrt. Der Steuerberater zahlt dem Mandanten die Vorsteuern als Schadenersatz. Ist dieser Betrag als Einnahme im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Mandanten zu berücksichtigen oder nicht?
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