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Abfärbung,Gewerblich

Ein Ehepaar ist gemeinschaftlicher Eigentümer (gesetzlicher Güterstand, keine Bruchteilsgemeinschaft) eines eigengenutzten Wohnhauses, eines unmittelbar angrenzenden weiteren Hauses mit zwei vermieteten Ferienwohnungen (Mieteinnahmen ca. 45.000 € pro Jahr, eine Flurnummer, baurechtlich Mietwohngrundstück), einer vermieteten Eigentumswohnung (Mieteinnahmen 9.600 € pro Jahr) und eines mit einer Garage bebauten Grundstücks, die ebenfalls vermietet wird (Mieteinnahmen 960 €). Auf dem eigengenutzten Wohnhaus befindet sich eine ebenfalls auf die Eheleute lautende Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 4,2 kWp und durchschnittlichen Jahresumsätzen von ca. 1.300 €. Fragen: 1. Wirkt sich die Photovoltaikanlage im Hinblick auf die Abfärbetheorie schädlich auf alle vermieteten Objekte aus? 2. Wie hoch ist die Bagatellgrenze? Wie ist diese zu ermitteln und greift diese in dem vorliegenden Fall?
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