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Vermögensverwaltung,GbR

Unser Mandant will sich an einer GbR beteiligen und diese Beteiligung im Privatvermögen halten. Gesellschafter dieser GbR kann nur werden, wer mindestens 100 T€ als Einlage aufbringt. Die GbR will Bilder bekannter Künstler kaufen und verwahren, ggf. in seltenen Fällen Museen unentgeltlich zur Ausstellung überlassen. Planmäßig sollen die Bilder auf absehbare Zeit (ca. zehn Jahre) nicht verkauft werden. Für den Fall, dass ein Gesellschafter ausscheidet, erhält dieser entweder ein Bild für seine Einlage oder es werden für Zwecke der Einlagenrückgewähr Bilder verkauft. Ziel der Gesellschaft ist der Aufbau eines größeren Bestands an Kunstwerken. Für den weiteren Zukauf werden entweder weitere Einlagen eingefordert oder es kommt zu einer Umschichtung der vorhandenen Kunstwerke (Verkauf und Ankauf neuer Bilder). Fragen: 1. Sind die Kunstwerke Privatvermögen oder Betriebsvermögen? 2. Wie sind die laufenden Kosten steuerlich zu behandeln?
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