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Abfindung,lästiger Gesellschafter,Betriebsausgabenabzug

A und B sind die alleinigen jeweils persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG. Der Gesellschafter B scheidet mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 aus der Gesellschaft aus. Damit wird die Gesellschaft zum 31.12.2021 (Stichtag) aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Der Anteil des B wird vom Gesellschafter A übernommen und wächst diesem an. Das Unternehmen wird mit allen Aktiva und Passiva mit Wirkung ab 01.01.2022 von A als Einzelunternehmen fortgeführt. B erhält eine Abfindung. In dieser steckt ein Betrag in Höhe von 50.000 €, der als Zahlung an den „lästigen Gesellschafter B“ zu werten ist. Der gesamte Abfindungsbetrag fließt im Jahr 2022. Zu welchem Zeitpunkt erhält A den sofortigen Betriebsausgabenabzug? Noch im Jahr 2021 oder zum 01.01.2022?
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