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§ 7g EStG,IAB,abweichendes Geschäftsjahr

Unser Mandant hat durch einen Anteilsverkauf am 01.01.2022 einen hohen Gewinn im Jahr 2022 zu versteuern. Um diesen steuerlich gesehen erträglicher zu gestalten, ist die Überlegung, fünf GmbH & Co. KGs zu gründen, die alle jeweils in eine eigene PV-Anlage investieren. Um nun fünfmal den IAB i.H.v. 200 T€ im Jahr 2022 nutzen zu können, sollen die noch zu gründenden GmbH & Co. KGs ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.06.–31.05. wählen. Fragen: 1. Ist die Wahl des abweichenden Wirtschaftsjahrs wie genannt problemlos machbar? 2. Können in der genannten Konstellation im Jahr 2022 die fünf IABs für die PV-Anlagen geltend gemacht werden, wenn die Gründungen und die Investitionen bspw. im Juni 2022 erfolgen?
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