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R 6.6 EStR,Rücklage für Ersatzbeschaffung,Ersatzwirtschaftsgut

Aufgrund eines Brandschadens ist die Inneneinrichtung eines Büros vollständig vernichtet worden. Die Versicherung hat den Schaden erstattet. Da der Betrieb weitergehen musste, hat der Mandant zunächst Büroräume angemietet und diese vorübergehend mit gebrauchten Büromöbeln aus einer Versteigerung ausgestattet. Der geplante Büroneubau soll mit neu anzuschaffenden Möbeln eingerichtet werden. Kann eine Rücklage für die Neuanschaffungen gebildet werden?
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